Da ich kurz vor Vertragsabschluss stehe, folgte heute das Unvermeidliche: querlesen der hier, hier, hier und hier zu findenden fitflat AGBs der neu.sw.
Zu meinem Glück hält sich das Ausmaß (vor allem im Bezug auf Arcor andere Internetanbieter) in Grenzen. Kompliment, wie es trotzdem gelungen ist ein parr exquisite Perlen zur Verfeinerung der deutschen Rechtsgrundlagen einzuflechten.
Liebe Herrn vom Konzern,
dafür, dass ich Euch zukünftig meine sauer verdienten Euronen zur sachgerechten Vermehrung überlasse, erlaube ich mir hiermit öffentlich anzumerken, dass mir die Liste meiner Verpflichtungen in Relation zu meinen Rechten etwas zu unausgewogen scheint. Ich zitiere:
3.2 [...] Er ist (Anm. also ich bin) insbesondere verpflichtet, seine E-Mails vom Server herunter zu laden und Medianet unverzüglich zu informieren, wenn er E-Mails empfangen hat, bei denen er Anlass zu der Vermutung hat, dass sie Viren enthalten könnten.
Und genau diese Vermutung habe ich täglich bei ca. 100 E-Mails. Bisher habe ich sie immer von Virenscanner löschen lassen, aber mit preußischem Gehorsam werde ich zukünftig die Medianet unverzüglich informieren. Der entsprechende Aufwand zur regelmäßigen Postfachinspektion hält sich dagegen noch in Grenzen:
3.3 [...]Der Kunde hat seine E-Mail Postfächer in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen und die Daten auf seinem Computer zu speichern.[...]
Ich schwanke noch, ob ich den E-Mail-Abruf-Zeitplan am Vollmond oder Zyklus meiner besseren Hälfte ausrichten sollte. Beide dürften das vier Wochen Limit unterbieten.
Aber kommen wir über den kleinen Passus:
4.1 Der Kunde ist verpflichtet
4.1.9 nur solche
Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in
öffentlichen Netzen der
BRD zulässig ist.
der mich vermuten lässt, dass der gedankliche Vater dieses Satzes früher als Nachrichtenspezialist der DDR mit der Auswertung postregulatorischer Vorschriften aus dem kapitalistischen Ausland beschäftigt war*, zum Höhepunkt.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen
4.2.7[...] Inhalte und/oder Information abzurufen [...] die im Sinne der §§
130,
130a und
131 [...]
Gewalt verherrlichen oder verharmlosen [...], die
sexuell anstößig sind oder [...] im Sinne des §
184 StGB
pornographisch sind [...]
Also, Keine Killerspiele mehr online zu zocken geht noch in Ordnung (Gibts eigentlich von Bob der Baumeister eine Onlineversion?). Aber die Klausel zur Unterlassung der Beschaffung von Vorlagen zum rechtshändigen Muskelaufbautraining ist fett. Bevor ich meine Favoritenliste lösche, gebe ich mal meine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Autoren diesen Abschitt ohne große intellektuelle Anstrengung aus Hosting-AGBs (daher kommt es mir bekannt vor) übernommen und zum Witz entstellt haben.
Wer noch mehr gefunden hat, darf sich gern bei mir melden ;)
* wer meint, dass an dieser Stelle ein kaum lesbarer Schachtelsatz entstanden ist, darf sich die AGBs gern selber noch einmal durchlesen und mir entsprechnde Verbesserungsvorschläge unterbreiten.