Erfreulicherweise hat wohl gerade mein letzter Artikel ein paar Dutzend Neubrandenburger dazu bewegt, das Gespräch, bzw. den Kontakt per E-Mail mit unseren Stadtvertretern zu suchen. Erschreckend ist jedoch festzustellen, welch ausgezeichnete Arbeit der Spin-Doctor der neu.sw gemacht hat. Nachfolgend auszugsweise die Antworten unserer Stadtvertreter:
... ist der monatliche Preis von 9,75 Euro bereits unter dem, von der Bundesnetzagentur, festgelegten Preis von 10,50 Euro ...
... wurde Media-N in den letzten Jahren bereits ein geringerer Preis, als von der Bundesnetzagentur festgelegten ...
... Es kann nicht die Aufgabe der neu.sw sein, der Media-N weiterhin durch einen ermäßigten Preis ... zu subventionieren ...
... üblicherweise wird ein monatliche Entgelt von mehr als 10 Euro pro Monat ...
... die indirekte Subventionierung der Media-N durch die neu.sw über ein herabgesetztes monatliches Nutzungsentgelt ...
Unglücklicherweise und wohl auch durch die ungeprüfte Veröffentlichung in der Neubrandenburger Zeitung hat sich die Mär von der Subventionierung der Media-N in den Köpfen festgesetzt. Aber ungeachtet der breiten Masse, die offensichtlich diese Meinung teilen, bleibt AFAIK der Kern dieser Aussagen dennoch UNWAHR
Aus diesem Grund die nachfolgende kleine Vorlage zur Information und zur Antwort an die Stadtvertreter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erlauben Sie mir darauf zu verweisen, dass Ihre Aussagen inkorrekt sind.
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie einer Subventionierung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens durch eine kommunale Einrichtung kritisch und ablehnend gegenüberstehen.
Allerdings ist der als Argumentationsgrundlage verwendete Bezug, zu der für die Deutsche Telekom AG verfügten Regulierung zur Miete einer Teilnehmer-Anschluss-Leitung, im konkreten Fall nicht anwendbar.
Die, in der betreffende Regulierung verfügten Rahmenbedingungen sehen eine vollständige Überlassung des Teilnehmer-Anschlusses an einen Mitbewerber der Deutschen Telekom AG vor. Das monatliche Entgelt beträgt 10,50 Euro.
Die vollständige Überlassung des Anschlusses von der Medianet-KFA GmbH an die Media-N GmbH war bis zum 31.05.2008 nicht erkennbar. Vielmehr lag die Nutzung des Kabelfernsehnetzes durch die Medianet-KFA GmbH in der Verwendung von festgelegten Frequenzbereichen. Auch die Notwendigkeit eines gültigen Vertrages zwischen dem Kunden der Media-N GmbH und der Medianet-KFA GmbH (siehe 'Nebenbestimmungen zum Internetzugang mittels eines nbmedia-Anschlusses' der Media-N GmbH) widerspricht der Logik einer exklusiven Überlassung des kundenseitigen Anschlusses.
Eine demzufolge gleichzeitige und frequenzabhängige Nutzung durch den Netzeigentümer und einen Mitbewerber findet ihre Regulierung durch die Bundesnetzagentur unter dem Begriff LineSharing.
Das, dem LineSharing zugrundeliegende monatliche Entgelt von 1,91 Euro spiegelt dabei nicht nur eine reale Grundlage für die wettbewerbsfähige Marktteilnahme der Media-N GmbH wieder, es wird durch die, von der Medianet-KFA selbst angebotenen Produkte auch ausdrücklich als realer Gegenwert unterstrichen.
Ich möchte Sie deshalb höflichst bitten, zu hinterfragen, welchem Ansinnen eine gezielte Fehlinformation dienlich ist. Ich bitte außerdem um Prüfung eventueller finanzielle Risiken, welche auf Grundlage falscher Annahmen ggf. in zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten gegen die neu.sw, bzw. die Stadt Neubrandenburg geltend gemacht werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
#Ihr Name#
PS: Die benannten Regulierungen sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de/) einsehbar.
Als abschließende Anmerkung meinerseits: Den Schriftwechsel gut aufheben! In einem Jahr sind Kommunalwahlen ;)