Sehr geehrter Herr Scher,
mit Interesse habe ich Ihre offene Korrespondenz mit den Stadtvertretern der Stadt Neubrandenburg und die unmittelbare Reaktion der Geschäftsführung der neu.sw über die Neubrandenburger Zeitung verfolgt.
Sollten die bisherigen Gespräche zwischen Ihnen und dem bisherigen Vertragspartner, die selbstverständlich - entsprechend Ihrem Wunsch - nie stattgefunden haben, von annähernd gleicher inhaltlicher und sachlicher Qualität gezeichnet gewesen sein, sei Ihnen mein Mitgefühl und mein voller Respekt versichert.
Ich habe, selbst unter leichtem Einfluß von Alkohol, immer noch leichte Probleme das Geschriebene von *Sie wissen schon* zu verarbeiten. Ich erlaube mir, Ihnen meine Gedanken, zu den mir teilweise nur schwer nachvollziehbaren Aussagen, in loser Reiehernfolge darzulegen:
Die Media-N fordert eine günstigere Netznutzungsgebühr als die derzeit 9,75 Euro pro Kunden und Monat. Warum gehen die Stadtwerke nicht darauf ein?
Das Nutzungsentgelt in Höhe von 9,75 Euro monatlich liegt ca. 25 % unter den von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (Bundesnetzagentur) festgelegten Preisen für die Nutzung von Telekommunikationsnetzen.
Sofern ich unterstelle, dass sich der Autor auf die deutschen Bundesnetzagentur bezieht und 9,75 Euro plus 25% immer noch ca. 12,19 Euro sind, stehen ich und mein Telefonjoker (DSLer von QSC) völlig auf dem Schlauch. Nach unserem Wissen (okay - er wusste es - ich musste googeln), gibt es 3 Leitungsarten die für Telekomgroßkunden durch die Bundesnetzagentur geregelt werden:
Da kein Produkt wirklich 12,19 Euro kostet, gehe ich mal davon aus, dass Herr *Sie wissen schon* sich auf die Miete der TAL, also dem kompletten Mieten der Anschlußleitung zum Kunden bezieht. Was doch dann allerdings bedeutet, dass ich als Fernsehkabelkunde auch meine 11,20 Euro an Media-N bezahlen würde und Sie damit ein gutes Geschäft machen könnten.
Wenn aber, wie bisher, sich 2 Anbieter die Frequenzen auf dem Kabel teilen, ist es doch wohl eher LineSharing für monatliche 1,91 Euro? Zu mindest aus Sicht eines Kunden, sehe ich keinen Unterschied zwischen diesem Verfahren bei der Telekom und dem Neubrandenburger Kabelfernsehnetz.
Der Preis in Höhe von 9,75 Euro wurde seit dem Beginn des Vertrages im Jahr 2002 seitens der Media-N GmbH nicht beanstandet.
Und ich dachte die Frage vom Nordkurier war: "Die Media-N fordert eine günstigere Netznutzungsgebühr als die derzeit 9,75 Euro pro Kunden und Monat" ;)
Da die Media-N GmbH nach wie vor denselben Lieferumfang verlangt, ist die Forderung zur Absenkung völlig unbegründet.
Glauben Sie, dass ich mich mit dieser Begründung gegen die jüngste Erhöhung der Fernwärmepreise wehren kann? Ich meine - da ich nach wie vor nur eine warme Wohnung haben möchte, ist die Forderung zur Erhöhung doch völlig unbegründet?
Die Rückforderungen der Neubrandenburger Stadtwerke beruhen auf Lieferungen und Leistungen, welche die Media-N GmbH in den Jahren 1999 und 2000 von den Neubrandenburger Stadtwerken erhalten hat,[...]
Das bezieht sich jetzt aber nicht auf 105.000 Euro (Verbindlichkeiten gegen die Gesellschafter) aus der Bilanz von 2007? Ich habe zwar nur homeopatische Kenntnisse des deutschen Gesellschaftsrechtes, aber Gesellschafter stehen doch immer hinten an, was Forderungen betrifft?
Die wesentlichen Ursachen der Ergebnislosigkeit der geführten Verhandlungen sind [...]
c) die fortlaufende Verbreitung unrichtiger Angaben
d) die Verweigerung der Media-N GmbH zur Rückführung der Altkunden (aus dem Jahr 2002)
Abgesehen davon, dass sich die meisten Kunden der Media-N aktuell wohl eher über die Spärlichkeit als die Richtigkeit der Angaben des Unternehmens beschweren, verwehre ich mich doch auf das Schärfste gegen meine Rückführung! Was soll das denn bitte sein, bzw. wohin werde ich zurückgeführt?
Die Summe (Anm: den von Media-N geforderten 1,7 Millionen Euro) ergibt sich aus:
- der Forderung der Media-N GmbH zur Absenkung des Netzentgeltes
- den nicht bezahlten Verbindlichkeiten aus den Jahre 1999-2000
- der Verweigerung zur Rückgabe der Altkunden
- der Verpflichtung zur Zahlung des Abfindungsguthabens für den ehemaligen
Geschäftsanteil der Neubrandenburger Stadtwerke
Spätestens an dieser Stelle, hoffe* ich inständig, dass diese Art der Berechnung kaufmännischer Kennzahlen nicht in allen Teilen der neu.sw Anwendung findet. Obwohl - erklären würde es einiges ...
Die restlichen Passagen sind für einen Außenstehenden leider nicht nachzuvollziehen. Unter Anbetracht der validierbaren Aussagen, erscheint mir eine qualitative Bewertung allerdings überflüssig. Einzig die Erkenntnis, dass Herr Nötzel offensichtlich ganz oben auf der schwarzen Liste von *Sie wissen schon* steht, darf ich den Erläuterungen wohl als Gewiss entnehmen.
In vollem Respekt für Ihre Bemühungen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Jens Sänger
* Ich hoffe außerdem, dass unser LokalWilli das Schreiben nicht unkommentiert abdruckt ...